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   OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12   

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https://dejure.org/2013,23525
OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12 (https://dejure.org/2013,23525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2013 - 2 U 161/12 (https://dejure.org/2013,23525)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2013 - 2 U 161/12 (https://dejure.org/2013,23525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung von Bannerwerbung auf Internetseiten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG, § 4 Abs 2 JMStVtr
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der Plattform eines Link-Referrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9; JMStV § 4 Abs. 1; JMStV § 4 Abs. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung von Bannerwerbung auf Internetseiten, die Raubkopien von jugendgefährdenden Filmen ohne Zugangssperre anbieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Der Senat hat im Rahmen seiner mündlichen Verhandlung in Betracht kommende Haftungsformen auch unter Einschluss der jüngsten BGH-Entscheidung WRP 2013, 332 - Alone in the Dark erörtert.

    Das Haftungssystem der Störerhaftung kommt vorliegend nicht in Betracht, weil dieses Institut nur bei der Verletzung absoluter Rechte zum Tragen kommt (BGH WRP 2013, 332 [Tz. 19] - Alone in the Dark ) und nicht im Falle des Verhaltensunrechts, um das es bei Wettbewerbsverstößen geht (BGH GRUR 2013, 301 [Tz. 49] - Solar-initiative ).

    Auch soweit Hosting-Dienste betroffen waren, ging es um Urheberrechtsverletzungen, damit um das Rechtsinstitut der Störerhaftung (so BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark ; EuGH GRUR 2012, 382 - Sabam ; HansOLG Hamburg MMR 2012, 393), und nicht dasjenige der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht.

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH NStZ 2012, 264; 2011, 399, 400; vgl. auch BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 54/11 [Tz. 47] - Solarinitiative ; einschränkend: BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 [Tz. 17] - Alone in the Dark : Kenntnis von konkret drohender Haupttat).

    Allerdings hat der BGH in seinem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark in Bezug auf einen File-Hosting-Dienst, der für Nutzer Speicherplatz im Internet zur Verfügung stellt ("virtuelles Schließfach"), von welchem der Nutzer seine darauf aufgeladenen und dort gelagerten Dateien eigenen Kunden zum Herunterladen oder Bearbeiten eröffnen kann (vgl. BGH a.a.O. [Tz. 23] - Alone in the Dark ), eine Gehilfenhaftung des File-Hosters verneint, auch wenn Nutzer dort urheberrechtsverletzende Werke lagern, da für einen dazu erforderlichen Gehilfenvorsatz nicht ausreiche, wenn der Hoster, dortiger Beklagter, mit gelegentlichen Rechtsverletzungen durch den Nutzer seines Dienstes rechnen muss oder rechnet.

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Zudem hat der BGH in dieser Entscheidung ein Zugänglichmachungsverbot, "ohne dass dabei eine persönliche Identifikation mit Altersprüfung des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung erfolgt" (vgl. BGH a.a.O. [Tz. 5] - ueber18.de ) für bedenkenfrei erklärt, da damit auch künftigen technischen Entwicklungen Rechnung getragen werde (BGH a.a.O. [Tz. 58] - ueber18.de ; vgl. auch BGHZ 173, 188 [Tz. 48] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; hierzu Anm. Hoeren LMK 2008, 260781 [Tz. 3]).

    Zwar bewertet der BGH den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Inhalten jugendgefährdender Medien als ein Rechtsgut von hoher Bedeutung (BGHZ 173, 188 [Tz. 40] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; GRUR 2008, 534 [Tz. 49] - ueber18.de ).

    Derjenige, der durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr in einer ihm zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, kann eine unlautere Wettbewerbshandlung begehen, wenn er diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (BGHZ 173, 188 [Tz. 22 und 36] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; vgl. auch Z 185, 330 [Tz. 13] - Sommer unseres Lebens ; GRUR 2012, 304 [Tz. 60] - Basler Haar-Kosmetik ; 2011, 321 [Tz. 17]; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. [2013], § 8, 2.10 f; Ullmann in jurisPK-UWG, 3. Aufl. [2013], § 3, 22 f; Seichter, ebenda, § 8, 119 f).

    Ein Anwendungsbereich einer solchen Verkehrspflicht ist, wenn sog. "Intermediäre" (Vermittler; vgl. Köhler a.a.O. 2.12) im Rahmen eines (zulässigen) Geschäftsmodells eine Plattform schaffen, welche Risiken durch von Dritten begangene Wettbewerbsverstöße bei typischer Nutzung schaffen, wie dies etwa bei Verlegern oder Internetdienstleistern der Fall sein kann (BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; Köhler a.a.O.; Ullmann a.a.O. 23 f).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Im Übrigen kann das negative Erfordernis, dass nicht sicher sei, dass die Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, als deshalb ausreichend bestimmt angesehen werden, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung im Zivil- wie im Verwaltungsrechtsbereich diese Anforderungen hinreichend geklärt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 534 [Tz. 22 bis 37] - ueber18.de ).

    Zwar bewertet der BGH den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor den Inhalten jugendgefährdender Medien als ein Rechtsgut von hoher Bedeutung (BGHZ 173, 188 [Tz. 40] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; GRUR 2008, 534 [Tz. 49] - ueber18.de ).

    Diese Teilnehmerhaftung setzt neben einer objektiven Teilnahmehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH GRUR 2011, 1018 [Tz. 24] - Automobil-Onlinebörse ; 2011, 152 [Tz. 30] - Kinderhochstühle im Internet ; Z 173, 188 [Tz. 21] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; GRUR 2008, 534 [Tz. 47] - ueber18.de ).

    Damit sind die §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 4 Abs. 2 JMStV erfüllt (vgl. BGH GRUR 2008, 534 [Tz. 12 und 50] - ueber18.de ; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4, 11.180).

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Auch soweit Hosting-Dienste betroffen waren, ging es um Urheberrechtsverletzungen, damit um das Rechtsinstitut der Störerhaftung (so BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 - Alone in the Dark ; EuGH GRUR 2012, 382 - Sabam ; HansOLG Hamburg MMR 2012, 393), und nicht dasjenige der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht.

    Denn Zugänglichmachung im Sinn des § 184 StGB ist gegeben bei Zurverfügungstellung von Dateien über das Internet (BGHSt 47, 55, 60 [bloße Zugriffsmöglichkeit verschafft]; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. [2010], § 184, 9; Laufhütte/Roggenbuck, Leipziger Kommentar-StGB, 12. Aufl. [2009], § 184, 21; Gercke in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl. [2012], § 184 StGB, 6; ausführlich Lackner/Kühl a.a.O. § 184, 7 und 7 b; vgl. auch BGH GRUR 2011, 56 [Tz. 27] - Session-ID , wonach der zugänglich macht, der durch Setzen eines bestimmten Hyperlinks ein ansonsten der Öffentlichkeit vom Dateninhaber verschlossenes Werk eröffnet, dort zum Zugänglichmachungsbegriff nach § 19 a UrhG; vgl. auch HansOLG Hamburg MMR 2012, 393 [juris Tz. 91 und 92], dort zur Maßgeblichkeit auch des jeweiligen Geschäftsmodells).

    Zudem - und ganz entscheidend - ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells (vgl. zur Wesentlichkeit dieses Merkmals auch nach der BGH-Rechtsprechung: BGH a.a.O. [Tz. 24] - Alone in the Dark ; BGH a.a.O. [Tz. 54] - Solarinitiative ; HansOLG Hamburg MMR 2012, 393 [juris Tz. 91 und 92]), was etwa bei N... .IN schon bei Aufruf durch das Erscheinen von pornographischen Covern erkannt werden kann, die Zugänglichmachung von pornographischen Schriften, zu denen nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton-, Bild- und Dateiträger zählen.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu beachten (BGH WRP 2011, 1454 [Tz. 36] - TÜV II ; 2011, 1444 [Tz. 19] - Ford-Vertragspartner ; GRUR 2012, 842 [Tz. 12] - Neue Personenkraftwagen ; 2011, 152 [Tz. 22] - Kinderhochstühle im Internet ).

    Merkmal eines solchen Verstoßes ist, dass nicht in absolute Rechte eingegriffen wird, sondern ein dem Verhaltensunrecht zuzurechnender Fall vorliegt (BGHZ 191, 19 [Tz. 20] - Stiftparfüm ; GRUR 2011, 152 [Tz. 45 und 48] - Kinderhochstühle im Internet ) und der solchermaßen Angegangene ein Dritten zugängliches Geschäftsmodell, eine Einrichtung, eine Plattform eröffnet hat und die gewünschte Nutzung durch Dritte in naheliegender Weise mit der Gefahr verbunden ist, dass schutzwürdige Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt werden.

    Diese Teilnehmerhaftung setzt neben einer objektiven Teilnahmehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH GRUR 2011, 1018 [Tz. 24] - Automobil-Onlinebörse ; 2011, 152 [Tz. 30] - Kinderhochstühle im Internet ; Z 173, 188 [Tz. 21] - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; GRUR 2008, 534 [Tz. 47] - ueber18.de ).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Das Haftungssystem der Störerhaftung kommt vorliegend nicht in Betracht, weil dieses Institut nur bei der Verletzung absoluter Rechte zum Tragen kommt (BGH WRP 2013, 332 [Tz. 19] - Alone in the Dark ) und nicht im Falle des Verhaltensunrechts, um das es bei Wettbewerbsverstößen geht (BGH GRUR 2013, 301 [Tz. 49] - Solar-initiative ).

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH NStZ 2012, 264; 2011, 399, 400; vgl. auch BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 54/11 [Tz. 47] - Solarinitiative ; einschränkend: BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 [Tz. 17] - Alone in the Dark : Kenntnis von konkret drohender Haupttat).

  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Die Hilfeleistung muss für den Taterfolg nicht ursächlich sein; sie muss die Tathandlung des Haupttäters nur mindestens erleichtern oder fördern (BGH NStZ 2012, 264 [juris Tz. 12]; Fischer a.a.O. 14).

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH NStZ 2012, 264; 2011, 399, 400; vgl. auch BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 54/11 [Tz. 47] - Solarinitiative ; einschränkend: BGH U. v. 12.07.2012 - I ZR 18/11 [Tz. 17] - Alone in the Dark : Kenntnis von konkret drohender Haupttat).

  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 5 U 36/09

    Urheberrechtsschutz im Internet: Störerhaftung eines Access Providers für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Andere Entscheidungen zu Access-Providern sind im Rahmen der Störerhaftung, also bei Verletzung eines absoluten Rechtes, ergangen (Störerhaftung [Urheberrechtsverletzung] grundsätzlich bejaht, verneint wegen Unzumutbarkeit einer Sperranordnung: LG Hamburg NJOZ 2010, 443, 444, bestätigt durch OLG Hamburg U. v. 22.12.2010 - 5 U 36/09 - BeckRS 2011, 22463; generell verneinend bei Urheberrechtsverletzungen: LG Köln MMR 2011, 833, 834).

    Danach ist auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2011, 22463 [II. 1.]).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Der Mangel der Bestimmtheit des Klageantrags ist in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu beachten (BGH WRP 2011, 1454 [Tz. 36] - TÜV II ; 2011, 1444 [Tz. 19] - Ford-Vertragspartner ; GRUR 2012, 842 [Tz. 12] - Neue Personenkraftwagen ; 2011, 152 [Tz. 22] - Kinderhochstühle im Internet ).

    Es genügt daher auch in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht, auf die gesetzliche Regelung zu verweisen, sofern deren Tatbestandsmerkmale nicht völlig eindeutig oder durch eine gefestigte Auslegung geklärt sind (BGH a.a.O. [Tz. 25] - Tribenuronmethyl ; GRUR 2012, 842 [Tz. 12] - Neue Personenkraftwagen ).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
    Von einem Lebenssachverhalt - und folglich einem Klagegrund - ist im Regelfall auszugehen, wenn der Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch aufgrund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, welche die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben (BGH U. v. 24.01.2013 - I ZR 60/11 [Tz. 13] - Peek & Cloppenburg III ; vgl. auch U. v. 13.09.2012 - I ZR 230/11 [Tz. 19 f] - Biomineralwasser ).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

  • BGH, 20.01.2011 - 3 StR 420/10

    Begünstigung (Beteiligung an der Vortat; Schutzzweck; Surrogat eines

  • LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10

    ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

  • OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08

    Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 151/11

    Rückforderungsansprüche von Gaskunden wegen unwirksamer Gaspreisanpassung:

  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08

    Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12

    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 170/08

    Ford-Vertragspartner

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 8/12

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist während des Ruhens des Verfahrens

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11

    Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret

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